Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt 21.03.2017
Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale)
Offenlegung gemäß § 12 Abs. 3 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.09.2004 (GVBl. LSA S. 716) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.10.2012 (GVBl. LSA S. 510)
Für die Gemarkungen: Bad Kösen (Flur 2) ; Crölpa-Löbschütz (Flur 1) ; Eulau (Flur 1, 3) ; Flemmingen (Flur 1, 3, 5) ; Hassenhausen (Flur 1, 7); Heiligenkreuz (Flur 1); Janisroda (Flur 1); Kleinheringen (Flur 1) ; Kleinjena (Flur 3, 5, 8, 10, 13, 15, 17, 18, 21, 22); Neidschütz (Flur 1); Prießnitz (Flur 1); Schieben (Flur 1); Wettaburg (Flur 1, 3, 4, 5)
Einheitsgemeinde Stadt Naumburg (Ortsname)
wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Gebäudedarstellung verändert.
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat den Nachweis des Liegenschaftskatasters hinsichtlich der Darstellung der Gebäude überprüft und die Liegenschaftskarte ergänzt und aktualisiert. Allen beteiligten Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten werden diese Veränderungen des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung bekannt gemacht.
Die Liegenschaftskarte wird in der Zeit
vom 03.04.2017 bis 03.05.2017
in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage 15 in 06122 Halle (Saale)
während der Besuchszeiten, Mo. bis Fr. 08.00 – 13.00 Uhr / Di. 13.00 – 18.00 Uhr zur Einsicht ausgelegt. Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0345/6912-0 gebeten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Veränderungen in der Liegenschaftskarte, die durch die Übernahme der für das Liegenschaftskataster relevanten Ergebnisse der Veränderungen im Gebäudebestand entstanden sind, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Halle über die auf der Internetseite www.justiz.sachsen-anhalt.de/erv bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.
Im Auftrag
gez. Michael Loddeke
Auskunft und Beratung
Telefon: 0391 567-8585
Fax: 0391 567-8686
E-Mail: service@lvermgeo.sachsen-anhalt.de
Internet: www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de