Amtliche Bekanntmachung
Stadt Naumburg (Saale)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14
„Neubau Landesweingut Kloster Pforta“
Änderung des Geltungsbereichs
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung, am 13.09.2017 die vorliegende Änderung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 „Neubau Landesweingut Kloster Pforta“ beschlossen. Dieser Beschluss (151/17) wird hiermit bekannt gemacht.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Neubau Landesweingut Kloster Pforta“ wird im Parallelverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) durchgeführt. Durch eine zwischenzeitliche Fortschreibung der Zielkonzeption für den Neubau des Landesweingutes Kloster Pforta konnte der räumliche Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „ Neubau Landesweingut Kloster Pforta“ präzisiert werden.
Der geänderte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 „Neubau Landesweingut Kloster Pforta“ ist in der Anlage 1 dargestellt. Zusätzlich dazu wird der geänderte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 „Neubau Landesweingut Kloster Pforta“ im Internet unter www.naumburg.de einsehbar sein.
Naumburg (Saale), den 16.09.2017
gez. Bernward Küper
Oberbürgermeister