Bebauungsplan Nr. 81/4 "Moritzwiesen 20"

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Rechtskraft

Stadt Naumburg (Saale)

Bebauungsplan Nr. 81/4 "Moritzwiesen 20"

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Rechtskraft

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81/4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), zuletzt geändert am 27.10.2017, als Satzung beschlossen.

Die Begründung mit dem Umweltbericht vom 27.10.2017 wurde durch den Gemeinderat gebilligt.

Dieser Beschluss (Vorlage 210/17) wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 81/4“Moritzwiesen 20“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung mit dem Umweltbericht und die Zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB, kann von Jedermann bei der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, Zimmer 302 während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Gleichzeitig kann der Bebauungsplan Nr. 81/4 "Moritzwiesen 20" mit Begründung, Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB im Internet unter: www.naumburg.de eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Der Bebauungsplan Nr. 81/4 "Moritzwiesen 20" tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Naumburg (Saale), den 14.12.2018

gez. Bernward Küper                                                                            Siegel

Oberbürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
BP-Moritzwiesen Zusammenfassende Erklärung
90 KB
BP-Moritzwiesen Planzeichnung
2.9 MB
BP-Moritzwiesen Begründung
0.3 MB
Datumsbezug: 14.12.2018

© Nicola Rouette-Lauer E-Mail

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