Anmeldung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2021 / 2022

Anmeldung schulpflichtiger Kinder in den zuständigen Grundschulen der Stadt Naumburg für das Schuljahr 2021/2022

Auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 MB, des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.08.2018, werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2021 das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 schulpflichtig. Die Aufnahme der Kinder in die Grundschule ist im RdErl. des MB vom 01.07.2016, geändert durch  Runderlass des MB vom 15.09.2018 (SVB), 2018, S. 150, geregelt. Die Regelung besagt, dass die Kinder, die im Jahr 2021/22 schulpflichtig werden, sich bereits erstmalig im Februar bzw. März dieses Jahres in der laut Schulbezirk zuständigen Grundschule anzumelden haben.

Dazu erhalten die Eltern der Kinder, die eine Naumburger Grundschule besuchen werden, in den nächsten Tagen von der künftigen Schule eine persönliche Einladung.

Vorab die geplanten Termine der einzelnen Grundschulen:

Georgenschule                               25.02.2020    (13.30 -  16.00Uhr nach pers. Einladung)

Georgenschule                               26.02.2020    (13.30 – 16.00 Uhr nach pers. Einladung)

Salztorschule                                  24.02.2020    (10.00 – 13.00 Uhr) und von

                                                                             (15.00 -  17.00Uhr) nach pers. Einladung)

Max-Klinger-Grundschule              02.03.2020    (12.30 – 16.00 Uhr nach pers. Einladung)

A.-Schweitzer-Grundschule            24.02.2020    (13.30 – 17.00 Uhr nach pers. Einladung)

Uta-Schule                                      10.03.2020    (08.30 – 17.00 Uhr nach pers. Einladung)

Bergschule                                      03.03.2020    (13.00 – 15.00 Uhr)

Bergschule                                      04.03.2020   (08.00 -  16.00 Uhr)

Bei der Anmeldung werden aus der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch die Personalien für das Kind vorgelegt. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt können Erziehungsberechtigte von Kindern, die bis zum 30. Juni 2021 das fünfte Lebensjahr vollenden, einen Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule stellen.

Die Schulbezirke sind der Anlage zu entnehmen.

Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Naumburg vom 18.07.2012, wurden die Schulbezirke ab dem Schuljahr 2013/14 aufgehoben. Demnach haben alle zukünftigen Grundschüler die Möglichkeit, auch eine andere Schule, die nicht in ihrem Einzugsgebiet liegt, zu besuchen. Das Antragsformular erhalten Sie in der für Sie zuständigen Grundschule bzw. bei der Stadt Naumburg, Markt 12, Sachgebiet 40, Frau Spindler.

gez. Bernward Küper

Oberbürgermeister                                      

 

Symbol Beschreibung Größe
Schulbezirke I
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Schulbezirke II
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Schulbezirke III
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Schulbezirke IV
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Schulbezirke V
6.7 KB
Schulbezirke VI
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Datumsbezug: 07.02.2020

© Nicola Rouette-Lauer E-Mail

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