Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 11.03.2020 mit Vorlage-Nr. 06/20 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Flemminger Weg“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 286, 40/4, 40/3 sowie Teile des Flurstückes 287 (Friedrich-Ladegast-Weg) der Flur 21, Gemarkung Naumburg. Der Geltungsbereich ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 i. V. mit § 13a BauGB erfolgen. (Vorlage Nr. 06/20). Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Flemminger Weg“ für den Bereich der Alten Stadtgärtnerei sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO am Standort geschaffen werden. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Weiteres ist den Anlagen des Artikels zu entnehmen bzw. kann sich die Öffentlichkeit während der Offenlage über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über wesentliche Auswirkungen der Planung unterrichten.