Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat gemäß § 59
Komrnunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG [SA) vorn 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019 (GVBI. [SA S. 66), in seiner Sitzung am 13.05.2020 folgende 5. Änderung der Geschäftsordnung fur den Gemeinderat und seine Ausschüsse vom 05.11.2014 beschlossen:
§ I Änderungen
Die Geschäftsordnung wird in folgenden Punkten geändert
A) § 6 (4) wird wie folgt geändert:
Angelegenheiten der Tagesordnung können in den Sitzungen der Ausschüsse, nicht aber im Gemeinderat selbst Gegenstand der Einwohnerfragstunde sein. Die Redezeit bei der Fragenstellung ist auf zwei Minuten begrenzt. Anfragen zur Tagesordnung werden heir entsprechenden Tagesordnungspunkt beantwortet.
§ 2 Inkrafttreten
Die 5. Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung des Gemeinderates in Kraft.