Bekanntmachung der Satzung der Stadt Naumburg (Saale) über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“

- Amtliche Bekanntmachung -

Die nachstehende Satzung der Stadt Naumburg (Saale) über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“, welche der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.05.2022 beschlossen hat, wird hiermit bekannt gemacht.
Jedermann kann die Satzung der Stadt Naumburg (Saale) über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“ im Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12 in 06618 Naumburg (Saale) während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Zusätzlich kann die Satzung im Internet-Portal der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de eingesehen werden.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Satzung der Stadt Naumburg (Saale) über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“

Aufgrund des § 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) in Verbindung mit § 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA, S. 288) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 04.05.2022 die folgende Veränderungssperre beschlossen:

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das gesamte Gebiet, für das der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 04.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“ beschlossen hat. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich damit auf das Gebiet, das in Anlage 1 dargestellt ist. Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2
Rechtswirkung der Veränderungssperre
(1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Veränderungssperre
dürfen

  1. ) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,
  2. ) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

(3) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten  der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der  Veränderungssperre nicht berührt.

§ 3
Inkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.
Ausgefertigt: 05.05.2022


Naumburg (Saale), den 20.05.2022

gez. Ute Freund
stellvertretende Oberbürgermeisterin

 

Anlage 1 - Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“

Symbol Beschreibung Größe
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“
(c) Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
0.5 MB
Datumsbezug: 20.05.2022

© Matthias Mann E-Mail

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