Die Stadt Naumburg (Saale) führt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“ durch. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde durch den Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) am 04.05.2022 gefasst und am 20.05.2022 im Amtsblatt Nr. 10/2022 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Planunterlagen der vorliegenden Fassung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan sollen nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich ausgelegt werden. Hiermit soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Auswirkungen der Planung unterrichtet und ihr die Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“ öffentlich ausgelegt und im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die derzeit noch z. T. in Erarbeitung befindlichen Gutachten zum Bebauungsplan werden im Rahmen der nachfolgenden förmlichen Beteiligung im Verfahren zur Verfügung gestellt.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), inklusive der textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit vom
06.03.2023 bis 04.04.2023
im Bürgerbüro der Stadt Naumburg (Saale), Markt 1 (Eingang Herrenstraße), 06618 Naumburg (Saale) zu folgenden Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme während des o. g. Zeitraums im Fachbereich II - Stadtentwicklung und Bau, Vorraum 302, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale) zu folgenden Zeiten:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15.30 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15.30 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“ können während des o. g. Zeitraums zudem im Internet unter https://www.naumburg.de/de/bekanntmachungen.html abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“ in Text- bzw. Schriftform (E-Mail-Adresse: stadtplanung@naumburg-stadt.de bzw. Postadresse: Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, FB II, SG Stadtplanung, 06618 Naumburg (Saale)) sowie während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Naumburg (Saale) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Informativ wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, zur Abgabe einer Stellungnahme zur vorliegenden Planfassung aufgefordert werden.
Naumburg (Saale), den 24.02.2023
gez. Armin Müller [Dienstsiegel]
Oberbürgermeister