1. Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Märkte und Veranstaltungen (Marktgebührenordnung) der Stadt Naumburg (Saale) in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.12.2015
Präambel
Aufgrund des § 10 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014 S. 288 ff.) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 08.12.2021 folgende 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Marktordnung beschlossen:
Artikel 1
Das Gebührenverzeichnis wird unter der Rubrik Taubenmarkt wie folgt geändert:
In Nr. 1 Taubenzüchter wird das Wort „gebührenfrei“ durch die Zahl „10,00“ ersetzt.
Artikel 2
Die Änderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Naumburg (Saale), den 10.01.2024
gez. Ute Freund Dienstsiegel
1. stellvertretende Oberbürgermeisterin