Bodenordnungsverfahren Hassenhausen "Siloanlage Punschrau" Verf.-Nr.: 611/42 BLK 364 (vormals BLK 320)

- Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der Wertermittlungsergebnisse -

Amt für Landwirtschaft,

Flurneuordnung und Forsten Süd,                                                                                13.08.2024

Außenstelle Halle

Mühlweg 19, 06114 Halle

 

 

 

 

Bodenordnungsverfahren:     Hassenhausen „Siloanlage Punschrau“

Verfahrens Nr.:                       611- 42 BLK 364 (vormals BLK 320)

 

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

 

A         Verfügender Teil:

 

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) stellt gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Bodenordnungsverfahren eingebrachten Grundstücke mit dem aus den Wertermittlungskarten ersichtlichen Inhalt fest.

Diese Feststellung gilt für das Bodenordnungsgebiet Hassenhausen „Siloanlage Punschrau“ für die Grundstücke

Hassenhausen           Flur 6              Flurstück 25/1

Bad Kösen                  Flur 16            Flurstück 98/57

Bad Kösen                  Flur 16            Flurstück 112/1

und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.

Die Nachweise über die Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 09.09.2024 bis 20.09.2024 (2 Wochen) im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19 (Raum 310, Hinterhaus) während der Dienstzeiten aus. Die Karten zur Wertermittlung sind auch auf der Internetseite des ALFF Süd einsehbar.

 

 

B         Begründung:
 

(1)   Die zu A aufgeführten Grundstücke sind nach Maßgabe der §§ 27 ff FlurbG und unter Berücksichtigung der Maßgaben des SachenRBerG bewertet worden.

 

(2)    Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben unter anderem vom 19.02. bis zum 26.02.2024 im ALFF Süd, Außenstelle Halle zur Einsichtnahme für die Beteiligten der o.a. Flurbereinigung ausgelegen.

 

(3)    Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 FlurbG zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung hat am 05.03.2024 im ALFF Süd, Außenstelle Halle stattgefunden. In diesem Termin war Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse vorzubringen.

 

(4)    Im Anhörungstermin am 05.03.2024 wurden Einwendungen vorgebracht, dahingehend, dass die Nichtanwendung des Teilungsmodells entsprechend § 68 SachenRBerG moniert wurde. Die Einwendung betrifft Flurstück 25/1 der Flur 6, Gemarkung Hassenhausen.

Die vorgebrachte Einwendung richtet sich gegen die Preisbemessung nach dem ungeteilten Bodenwert gemäß § 70 Abs. 1 SachenRBerG. Diese Preisbemessung begründet sich auf dem zwischenzeitlichen Pachtvertrag vom 05.12.1991 zwischen dem Eigentümer der baulichen Anlage und einem Gewerbebetrieb, wonach eine gewerbliche Nutzung der Anlage zugrunde lag. Somit war die landwirtschaftliche Nutzung unterbrochen und nicht mehr gegeben. Des Weiteren zeigte die Besichtigung der Anlage vom 21.08.2023 durch das ALFF Süd, dass eine landwirtschaftliche Nutzung der Anlage nicht erkennbar ist. Mit Schreiben vom 07.09.2023 zeigte der Eigentümer der baulichen Anlage an, dass der Bedarf an einer landwirtschaftlichen Nutzung der Anlage gesunken ist und die Übernahme der Anlage an den Bodeneigentümer angeboten wird. Aus den vorgenannten Gründen ist die Preisbemessung nach dem ungeteilten Bodenwerten korrekt und die Wertermittlung wird nicht angepasst. Die Wertermittlung und die Wertermittlungskarten werden nicht geändert.

 

(5)     Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sind erfüllt.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstr. 59, 06667 Weißenfels erhoben werden. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt am darauffolgenden Tag der Bekanntmachung.

 

 

 

                                                            (DS)

 

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