Touristische Reisen sind ab 20. März 2020 in Sachsen-Anhalt verboten - Rückreisen sind spätestens bis 21. März anzutreten. Touristische Reisen sind ab 20. März 2020 auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt verboten. Rückreisen bereits angetretener Reisen müssen bis zum 21. März erfolgen. Reisen aus familiären, gewerblichen und beruflichen Gründen bleiben erlaubt. Dies ist eine landeseinheitliche Weisung des Landes Sachsen-Anhalt.
Betreibern von Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Familienferienstätten, Pensionen und vergleichbaren angeboten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen, sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Ferienzimmern sowie von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten (homesharing) und vergleichbaren Angeboten ist untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.
Reisen auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts sind aus touristischem Anlass verboten. Auch Reisen zu Freizeitzwecken und Fortbildungszwecken sind untersagt. Dies betrifft auch Reisen, die aus medizinischen Gründen erfolgen, wenn die medizinischen Maßnahmen aufzuschieben sind. Gleiches gilt für Reha-Maßnahmen. Ebenfalls verboten sind Busreisen.
Diese Beschränkungen gelten bis einschließlich 19. April 2020. Vergleichbare Beschränkungen gelten auch in den Ländern Niedersachsen, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.