Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 13.05.2020 gemäß § 1 (3) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 602 “Grünschnittplatz Bad Kösen“ beschlossen (Beschluss-Nr. 29/20). Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich ca. 400 m östlich der Ortslage von Bad Kösen und grenzt unmittelbar an den Standort der Kläranlage von Bad Kösen an.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,21 ha und wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden durch landwirtschaftliche Nutzflächen,
- Im Osten durch die Kläranlage Bad Kösen,
- Im Süden durch einen vorhandenen Wirtschaftsweg Am Ziegeleiloch,
- Im Westen durch landwirtschaftliche Nutzfläche.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ ist im Anhang des Artikels dargestellt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ soll Baurecht zur Errichtung eines Grün- und Astschnittplatzes geschaffen werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Naumburg (Saale) ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Diese Ausweisung deckt sich nicht mit den aktuellen Planungsabsichten, daher wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Er ist auch auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de -> Bekanntmachungen einsehbar.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ mit Begründung liegt mit Stand 05.2020 vor.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom
08.06.2020 bis 10.07.2020
eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ mit Begründung; einschließlich vorläufigen Umweltberichts:
in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale) im Bürgerbüro (Eingang über Herrenstraße), während folgender Zeiten:
Montag bis Donnerstag |
09.00 - 16.00 Uhr |
Freitag |
09.00 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 03445/273-0 gebeten.
Anmerkung (Stand 05.2020): Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist die Einsichtnahme unter Einhaltung des Mindestabstands und entsprechend der weiteren aktuellen gesetzlichen Festlegungen möglich.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung des Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; es wird ihr in dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen zur Planung können bis zum 22.07.2020 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift im Bürgerbüro, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift info@naumburg-stadt.de möglich.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ (Stand: 05.2020)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ (Stand: 05.2020)
- Vorläufiger Umweltbericht als Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ (Stand 05.2020).
Die Einsichtnahme in den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Stadt Naumburg (Saale) unter:
www.naumburg.de -> Bekanntmachungen möglich.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Stadtplanerin, Frau Walther (Tel.-Nr. 03445 273215, E-Mail-Adresse Stefanie.Walther@naumburg-stadt.de), wird empfohlen.
Parallel zu dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ unberücksichtigt bleiben.
Naumburg, den 29.05.2020
Bernward Küper Siegel
Oberbürgermeister