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Bebauungsplan „Windenergiepark Prießnitz“ der Stadt Naumburg (Saale)

Amtliche Bekanntmachung - Konkretisierung der Planungsziele

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 08.09.2010 den Beschluss (GR 155/10), einen Bebauungsplan mit dem Titel „Windenergiepark Prießnitz“ aufzustellen.

Am 08.12.2010 beschloss der Gemeinderat, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes zu erweitern (GR 234/10).

Eine weitere Erweiterung des Geltungsbereiches wurde am 18.07.2012 vom Gemeinderat beschlossen (GR 136/12).

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.05.2020 (Beschluss-Vorlage 32/20) folgenden Beschluss zur Konkretisierung der Planungsziele:

Ziel der Planung ist es, die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks so zu steuern, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den nächstgelegenen Ortsteilen Prießnitz und Meyhen erhalten bleiben und die vielfältigen Erholungsnutzungen der Naumburger Bevölkerung und der Touristen geringstmöglich beeinträchtigt werden.

Im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Windenergiepark Prießnitz“ mit Geltungsbereich entsprechend der Anlage 1 sollen die folgenden Planungsziele besonders berücksichtigt werden:

  • Festlegung von maximalen Höhen der Windenergieanlagen, um eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zum Schutz der sensiblen historischen Kulturlandschaft, bedeutender Sichtachsen und des für die Region äußerst wichtigen Tourismus zu minimieren,
  • Festsetzungen zu Schallemissionen zur Erhaltung der Wohn- und Lebensqualität,
  • flächenhafte Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen für Windenergieanlagen zur Einhaltung notwendiger Abstände mit gleichzeitiger Flexibilität in der Anordnung.

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

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Amtliche Bekanntmachung - Bebauungsplan %u201EWindenergiepark Prießnitz%u201C (Konkretisierung der Planungsziele)
0.2 MB
10.07.2020

© Matthias Mann E-Mail

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