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Bewohnerparken für westlichen Abschnitt der Burgstraße und August-Bebel-Straße

Am 13.04.2021 beschloss der Gemeinderat die Bewohnerparkregelung in der Burgstraße und der August-Bebel-Straße. Jeweils die Nordseite der Fahrbahn wird für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert. An einigen Stellen wurden Kurzzeitparkplätze eingerichtet, um den Besucherinnen und Besuchern, dem Lieferverkehr oder Pflegediensten das Parken zu erleichtern. Die Regelung tritt zum 1.9.2021 in Kraft. Als vorbereitende Maßnahmen wurden vom städtischen Bauhof entsprechende Schilder aufgestellt.

Wegen mangelnder privater Stellflächen, eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks und des Fehlens ausreichender Parkmöglichkeiten in fußläufig zumutbarer Entfernung sind in der Burgstraße sowie der August-Bebel-Straße die Voraussetzungen für eine Bewohnerparkregelung in diesem Gebiet gegeben.

Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises sind ein Wohnsitz in diesem Gebiet, der in Form des Personalausweises nachgewiesen werden muss und die Vorlage der Kfz-Zulassung. Im Falle eines Firmenwagens wird der Nachweis der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters über die Nutzungsberechtigung benötigt. 

Die Bewohnerparkausweise können bei der

Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Straßenverkehrsbehörde
Markt 1
06618 Naumburg (Saale)

bei Frau Georgi (Tel.: 03445/ 273 344), zu den Sprechzeiten im Rathaus, Zimmer 220 beantragt werden.

Diese sind:

Montag       
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Ein digitaler Antrag ist formlos unter Beifügung der Nachweise auch in elektronischer Form möglich und kann an die E-Mail-Adresse ordnungsamt[at]naumburg-stadt.de gesandt werden.

Die Bewohnerparkausweise gelten zwölf Monate. Die Gebühr beträgt jährlich 30,00 EUR. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf eine Parkfläche besteht.

23.07.2021

© Matthias Mann E-Mail

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