Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) beschlossen und die beigefügte Begründung gebilligt.
Der Burgenlandkreis hat als höhere Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 25.06.2021 (Az. 6121-01-20-25) die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gem.§ 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Auflagen genehmigt.
Hierbei handelte es sich um redaktionelle Ergänzungen der Verfahrensvermerke, die eingearbeitet wurden. Damit wurden die Auflagen erfüllt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg (Saale) wirksam.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 6a Abs. 1 BauGB kann ab sofort von jedermann bei der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), im Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale) eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gleichzeitig kann die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 6a Abs. 2 BauGB im Internet unter www.naumburg.de eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg (Saale) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Naumburg, den 30.07.2021 Siegel
Armin Müller
Oberbürgermeister