Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 den Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage 6/21). Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, sowie der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung hierzu und der Umweltbericht, kann von jedermann bei der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), im Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12 während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Gleichzeitig kann der in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ mit Begründung, Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB im Internet unter www.naumburg.de sowie auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt unter: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie den Fristlauf und die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg (Saale) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen die Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.
Der Bebauungsplan Nr. 602 „Grünschnittplatz Bad Kösen“ tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Für weitere Informationen und bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Stadtverwaltung Naumburg
Sachgebiet Stadtplanung
Markt 12
06618 Naumburg (Saale)
Telefon: 03445 / 273-201
E-Mail: stadtplanung@naumburg-stadt.de