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Verbrennung von Gartenabfällen

Das Umweltamt des Burgenlandkreises kontrolliert Einhaltung der Verbrennungsverordnung

Das Umweltamt des Burgenlandkreises teilt mit, dass im Monat Oktober wieder pflanzliche Gartenabfälle auf dem selbst genutzten Grundstück unter Beachtung des Brandschutzes und der Wetterlage verbrannt werden dürfen. Beim Verbrennen sind die rechtlichen Anforderungen der Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises einzuhalten.

Nach der Verordnung dürfen nur pflanzliche Gartenabfälle jeweils montags bis freitags in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 12:00 Uhr verbrannt werden. Eine Verbrennung an Sonn- und Feiertagen ist dagegen nicht zulässig.

Das Umweltamt weist darauf hin, dass ein Verbrennen nur nach Ausschöpfung aller anderen Entsorgungsmöglichkeiten in Betracht kommen sollte. Nach wie vor gilt der Grundsatz, dass pflanzliche Gartenabfälle vorrangig durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück verwertet werden sollten. Außerdem besteht die Möglichkeit, pflanzliche Gartenabfälle an den Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR (AW SAS - AöR) abzugeben. Dies ist auf den Wertstoffhöfen in Naumburg, Weißenfels und Zeitz, im Kompostwerk Weißenfels sowie auf dem Kompostplatz Nißma ganzjährig möglich. Weiterhin stehen in der Saison der Kompostplatz Hohenmölsen sowie elf weitere Annahmestellen für Grün- und Astschnitt zur Verfügung. Für private Anlieferer aus dem Burgenlandkreis ist die Abgabe einer Menge von maximal 1 m³ pro Anlieferung gebührenfrei. Darüber hinaus gehende Mengen sowie Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben sind gebührenpflichtig und können nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) abgegeben werden. Annahmebedingungen sowie Informationen zur Erreichbarkeit der Annahmestellen sind im aktuellen Abfallratgeber sowie auf www.awsas.de nachzulesen. Überdies wird durch die AW SAS - AöR die Möglichkeit geboten, Bioabfälle im 14-täglichen Rhythmus über die Biotonne oder Zusatzbiotonne im Holsystem entsorgen zu lassen.

Wer dennoch verbrennt, sollte die Gartenabfälle grundsätzlich vorher komplett umschichten, um kleinere Tiere wie z.B. Igel, Mäuse, Vögel und Insekten, die die Haufwerke häufig als Unterschlupf nutzen, zu vertreiben. Ein bloßes Rütteln am Haufen reicht dagegen nicht aus, da sich die Kleintiere eher völlig ruhig verhalten, statt zu flüchten.

Umweltamt kontrolliert Feuerstellen
Mitarbeiter des Umweltamtes des Burgenlandkreises werden im Oktober 2021 die Einhaltung der Vorschriften der Verbrennungsverordnung durch Kontrollen vor Ort überwachen. Festgestellte Verstöße gegen die Regelungen der Verbrennungsverordnung kann die Behörde als Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Für Anfragen, Hinweise und Beschwerden zur Verbrennung pflanzlicher Gartenabfälle kann via Smartphone die mobile Internetseite http://umweltradar.blk.de genutzt werden. Aber auch der direkte Kontakt zum Umweltamt unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de bzw. der Telefonnummer 03443 / 372 241 ist möglich.

Die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises, eine interaktive Karte und weitergehende Informationen zu den Standorten aller Grün- und Astschnitt-Annahmestellen können über die Homepage des Burgenlandkreises unter http://verbrennen.blk.de abgerufen werden. Eine Übersicht „Entsorgungs- und Verwertungsweg von Grün- und Astschnitt“ auf www.awsas.de (Rubrik Abfallentsorgung, Entsorgungs- und Verwertungswege) bietet wissenswerte Informationen zur Weiterverarbeitung der Gartenabfälle im Burgenlandkreis.

08.10.2021

© Matthias Mann E-Mail

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