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Bebauungsplan Nr. 201 „Wohnen Punschrau Nord“ - Aufstellungsbeschluss

- Amtliche Bekanntmachung -

Amtliche Bekanntmachung

Stadt Naumburg (Saale)

Bebauungsplan Nr. 201 „Wohnen Punschrau Nord“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.03.2022 beschlossen, für eine Fläche am nördlichen Ortsrand vom Ortsteil Punschrau einen Bebauungsplan aufzustellen (Vorlage Nr. 113/21).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Teilflächen der Flurstücke 72, 73, 408 und 170 der Flur 7 in der Gemarkung Hassenhausen. Die Lage ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Bebauungsplan trägt den Titel Bebauungsplan Nr. 201 „Wohnen Punschrau Nord“.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 201 „Wohnen Punschrau Nord“ wird gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen zur Wohnbauflächenentwicklung) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.

Städtebauliches Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung am Standort.

Im Planverfahren wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 201 „Wohnen Punschrau Nord“ (Vorlage Nr. 113/21) wird hiermit bekannt gemacht.

Naumburg (Saale), den 25.03.2022

Symbol Beschreibung Größe
BP201 Punschrau Geltungsbereich
0.1 MB
25.03.2022

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