Der Gemeindewahlleiter ist gemäß § 9 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl zuständig. Dabei haben er und sein Stellvertreter das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind die Namen und Dienstanschriften des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters von der Gemeinde öffentlich bekanntzugeben.
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 beschlossen, die folgenden Personen als Gemeindewahlleitung zu bestimmen:
Gemeindewahlleiter: Herr Dr. Lars-Peter Maier
Stellvertreter: Herr Olaf Ehrhardt
Dienstanschrift: Stadt Naumburg (Saale), Markt 1, 06618 Naumburg (Saale)
Die vollständige Bekanntmachung ist nachstehend als PDF-Download zu finden.