Der Gemeindewahlleiter der Stadt Naumburg (Saale) fordert die im Gebiet der Stadt Naumburg (Saale) vertretenen Parteien und Wählergruppen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 5 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) dazu auf, bis zum 08. März 2024 Wahlberechtigte als Mitglieder des Wahlvorstandes für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 vorzuschlagen.
Beachten Sie das gemäß § 13 Abs. 2 KWG LSA Wahlbewerber/innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern eines Wahlehrenamtes bestellt werden können.
Die vollständige Bekanntmachung ist nachstehend als PDF-Download zu finden.