Änderungsverordnung zur Anpassung örtlicher Entgeltregelungen der Stadt Naumburg (Saale) an § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)

- Amtliche Bekanntmachung -

[(c): Stadtverwaltung Naumburg (Saale)]

Änderungsverordnung zur Anpassung örtlicher Entgeltregelungen der Stadt Naumburg (Saale) an § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)

Aufgrund von § 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) und §§ 1, 5, 6, 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) am 25.01.2023 folgende Verordnung zur Anpassung der gültigen Entgeltregelungen an § 2b UStG beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Marktgebührenordnung

Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:

§ 4a Umsatzsteuer:

Soweit die Leistungen, die den in dieser Gebührenordnung festgelegten Abgaben, Kosten und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.

Artikel 2
Änderung der Parkgebührenordnung

Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:

§ 4a Umsatzsteuer:

Soweit die Leistungen, die den in dieser Gebührenordnung festgelegten Abgaben, Kosten und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.

Artikel 3
Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Naumburg

Nach § 17 Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:

Absatz 4a Umsatzsteuer:

Soweit die Leistungen, die den in dieser Benutzungsordnung festgelegten Abgaben, Kosten und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.

Artikel 4
Ergänzung der Entgeltordnung Stadtführungen

Nach „Sonderaufträge nach Aufwand“ wird folgende Position „Umsatzsteuer“ eingefügt:

„Umsatzsteuer“:

Die Leistungen, die den in dieser Entgeltordnung festgelegten Abgaben, Kosten und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, sind umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den Entgelten, in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe, enthalten.

Artikel 5
Ergänzung der Entgeltordnung Gästeführungen und Vermittlung touristischer Leistungen

Nach „Vielbucher-Tarif für die Vermittlung von Einzelgästen durch Hotels“ wird folgende Position „Umsatzsteuer“ eingefügt:

„Umsatzsteuer“:

Die Leistungen, die den in dieser Entgeltordnung festgelegten Abgaben, Kosten und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, sind umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den Entgelten, in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe, enthalten.

Artikel 6 In-Kraft-Treten

Diese Änderungsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der zu ändernden Regelungen unberührt. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31.12.2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Bestimmungen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gegolten haben.

 

Naumburg, den 25.01.2023

gez. Armin Müller                                                                              [Dienstsiegel]
Oberbürgermeister

Datumsbezug: 24.02.2023

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