Aufgrund des § 120 Abs. 1 KVG für das Land Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 07.12.2022 folgenden Beschluss (Vorlagen-Nr.: 122/22) gefasst:
- Der Oberbürgermeister stellt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA und auf Basis des Prüfberichtes der Stabsstelle Rechnungsprüfung vom 09.11.2022 die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2018 fest.
- Der Gemeinderat beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 188.736.266,67 Euro. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.604.140,81 Euro wird gemäß § 23 KomHVO LSA der Ergebnisrücklage zugeführt.
- Der Gemeinderat erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 die Entlastung.
Der Jahresabschluss 2018 einschließlich Anhang und Anlagen liegen vom 13. - 21.02.2023 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang über Herrenstraße zu folgenden Zeiten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr,
Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr,
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr,
Donnerstag 9.00 – 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr,
öffentlich aus.
Naumburg, den 31.01.2023
Armin Müller
Oberbürgermeister