Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 29.04.2024 – 31.05.2024
Bebauungsplan Nr. 401 „Solarpark Boblas“ und
9. Änderung Flächennutzungsplan Naumburg (Saale)
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Dezember 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 401 „Solarpark Boblas“ sowie die Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans Naumburg (Saale) beschlossen (Vorlagen-Nr.: 115/23).
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 1a/2a BauGB in einem Vollverfahren aufgestellt. Parallel dazu erfolgt die 9. Änderung des Flächennutzungsplans Naumburg (Saale). Ziel der Bauleitplanung besteht in der Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in ein Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) mit Begründung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 401 „Solarpark Boblas“ mit Begründung liegen mit Stand 04.2024 vor.
Folgende Unterlagen werden hiermit veröffentlicht:
1. Planzeichnung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) d. F. des Vorentwurfs vom April 2024
2. Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) i. d. F. des Vorentwurfs vom April 2024
3. Planzeichnung Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 401 „Solarpark Boblas“ i. d. F. vom April 2024
4. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 401 „Solarpark Boblas“ i. d. F. vom April 2024
Wie bereits in der Bekanntmachung vom 19.04.2024 ausgeführt wurde, können während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders) übermittelt werden an: stadtplanung@naumburg-stadt.de
oder unter den o. g. Anschriften abgegeben oder per Post an die Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, FB II, SG Stadtplanung, 06618 Naumburg (Saale) gesendet werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Naumburg (Saale) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist. Ergänzend wird in Bezug auf die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.