Öffentliche Bekanntmachung Recht auf Widerspruch gegen Datenübermittlung

Die Stadtverwaltung Naumburg (Saale) möchte im Zuge der bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019 alle ihre Einwohner darauf hinweisen, dass Sie nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht haben,

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)

einzulegen.

Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, haben Sie hier die Möglichkeit, den bereitgestellten Vordruck ausgefüllt und unterschrieben an

Stadt Naumburg, Bürgerbüro, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) oder per Fax an 03445/ 27 33 77

zu übersenden oder uns per E-Mail buergerbuero@naumburg-stadt.de unter Angabe Ihrer vollständigen persönlichen Daten (Name,Vorname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift) Ihren Widerspruch mitzuteilen.

Sollten Sie bereits einen Widerspruch abgegeben haben, müssen Sie diesen nicht erneuern! Dieser bleibt bis zu Ihrem Widerruf bestehen.

 

Symbol Beschreibung Größe
Antrag Widerspruch
20 KB
Datumsbezug: 14.12.2018

© Nicola Rouette-Lauer E-Mail

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