Informationen für Einzelbewerber/innen

Sie möchten als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber an den Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen am 09. Juni 2024 teilnehmen?

Die Voraussetzungen für eine Teilnahme richten sich insbesondere nach dem Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA).

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Prozess:

 

Was muss ich einreichen, um bei der Wahl teilzunehmen?

        1. Wahlvorschlag nach Anlage 5b der KWO LSA

Für eine Mitwirkung an den Kommunalwahlen benötigt es zunächst immer eines gültigen Wahlvorschlages, welcher gem. § 30 Abs. 1 KWO LSA in Form der Anlage 5b der KWO LSA zu erfolgen hat.

Inhaltlich müssen Wahlvorschläge insbesondere die Voraussetzungen des § 21 Abs. 6 KWG LSA erfüllen. Hierzu zählen:

  • Ihr Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Ihre Anschrift (Hauptwohnung) inklusive der Angabe des in der Hauptsatzung der Stadt Naumburg (Saale) bestimmten Ortsteils,
  • sowie das Wahlgebiet.

Ein Einzelwahlvorschlag darf nur den Namen des Einzelbewerbers bzw. der Einzelbewerberin enthalten (§ 21 Abs. 5 KWG LSA). Er ist persönlich und handschriftlich von dem Einzelbewerber bzw. der Einzelbewerberin zu unterzeichnen (§ 21 Abs. 9 KWG LSA).

Weiterhin soll auf dem Wahlvorschlag eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson angegeben sein (§ 21 Abs. 10 KWG LSA), anderweitig gelten die ersten beiden Unterzeichner/innen des Wahlvorschlages als Vertrauensperson und Stellvertretung (§ 21 Abs. 9 S. 1 bis 3 KWG LSA).

          2. Unterstützungsunterschriften nach Anlage 6 der KWO LSA

Ob Sie Unterstützungsunterschriften sammeln müssen und in welcher Höhe, können Sie in der Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters vom 20.12.2023 nachlesen. Die Bekanntmachung finden Sie hier.

Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf den Formblättern der Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen (§ 30 Abs. 4 KWO LSA). Die Formblätter erhalten Sie auf Anfrage vom Gemeindewahlleiter (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 KWO LSA).

Unterstützungsunterschriften dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung nach § 15 KWG LSA (20.12.23) und dem Ende der Einreichungsfrist (02.04.24, 18:00 Uhr) abgegeben worden sind (§ 21 Abs. 9 KWG LSA).

Bitte beachten Sie bei der Erbringung der Unterschriften auch die übrigen Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 KWO LSA:

  • Es sind bei Anforderung der Formblätter nach Anlage 6 der Name des Einzelbewerbers bzw. der Einzelbewerberin anzugeben, so wie der Name auch auf dem Wahlvorschlag steht.
  • Wahlberechtigte, die den Wahlvorschlag unterstützen wollen, müssen neben der persönlichen, handschriftlichen Unterzeichnung auch ihren Familiennamen, Vornamen, ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung angeben. Damit bestätigen die Wahlberechtigten gleichzeitig nur einen Wahlvorschlag zu unterzeichnen.
  • Es ist für jede unterzeichnende Person entweder auf dem Formblatt aus Anlage 6 der KWO LSA oder gesondert nach dem Muster der Anlage 7 der KWO LSA eine Bescheinigung der Gemeinde beizufügen, dass die Person zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlbereich wahlberechtigt ist, für den der Wahlvorschlag aufgestellt ist.
  • Jede/r Wahlberechtigte darf lediglich einen Wahlvorschlag je Wahl unterzeichnen. Bei der Unterzeichnung mehrerer Wahlvorschläge für die Gemeinderats- oder Ortschaftsratswahl sind sämtliche Unterzeichnungen von Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.

         3. Zustimmungserklärung nach Anlage 8a der KWO LSA

Dem Wahlvorschlag ist eine Erklärung zur Bereitschaft der Aufnahme in den Wahlvorschlag nach Anlage 8a der KWO LSA beizufügen (§ 21 Abs. 8 KWG LSA i. V. m. § 30 Abs. 5 Nr. 1 KWO LSA).

         4. Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 9a der KWO LSA

Zusätzlich muss die Bescheinigung der Wählbarkeit des Einzelbewerbers oder der Einzelbewerberin nach Anlage 9a der KWO LSA beigefügt werden.

         5. Bewerbererklärung nach Anlage 9c der KWO LSA

Für den Fall, dass durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) begründet ist, ist jede Person verpflichtet, dem Wahlvorschlag eine Erklärung nach Anlage 9c der KWO LSA darüber beizufügen, ob er bzw. sie im Fall des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (§ 21 Abs. 12 KWG LSA i. V. m. § 30 Abs. 5 Nr. 2a).

 

Bis wann muss der Wahlvorschlag wo eingereicht werden?

Ihren Wahlvorschlag und die dazugehörigen Unterlagen richten Sie bitte bis Dienstag, den 02. April 2024, 18:00 Uhr an den Gemeindewahlleiter der Stadt Naumburg (Saale) unter:

Gemeindewahlleiter

Dr. Lars-Peter Maier

Markt 1

06618 Naumburg (Saale)

Es empfiehlt sich eine frühzeitige Einreichung der Wahlvorschläge!

 

Woher bekomme ich die Unterlagen?

Die Formblätter nach den Anlagen der KWO LSA können Sie sich selbstständig auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt herunterladen. Hier finden Sie die entsprechenden Verlinkungen:

Anlage 5b der KWO LSA

Anlage 6 der KWO LSA – Ausnahme! Diese erhalten Sie vom Gemeindewahlleiter, Herrn Dr. Maier, gesiegelt und unterschrieben auf Antrag. Wenden Sie sich dazu bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens, wie er auf dem Wahlvorschlag steht, an wahlen@naumburg-stadt.de

Anlage 7 der KWO LSA

Anlage 8a der KWO LSA

Anlage 9a der KWO LSA

Anlage 9c der KWO LSA

Wir stellen Ihnen die Unterlagen selbstverständlich auch per E-Mail oder postalisch zur Verfügung. Wenden Sie sich hierzu ebenfalls an wahlen@naumburg-stadt.de oder aber an das Wahlbüro, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale).

 

Was sollte ich bei meinem Einzelwahlvorschlag noch beachten?

Die oben genannten Informationen gelten ausschließlich für die Gemeinderatswahl der Stadt Naumburg (Saale) und die Ortschaftsratswahlen der zugehörigen Ortschaften.

Über Teilnahme an der Kreistagswahl müssen Sie sich beim Burgenlandkreis informieren.

Beachten Sie in jedem Fall die Wahlbekanntmachungen, welche Sie hier finden können.

Sollten Sie mit einer Partei oder Wählergruppe statt als Einzelbewerber/in an den Kommunalwahlen teilnehmen wollen, gelten für Sie andere Voraussetzungen. Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Informationsseiten:

Ich brauche Informationen für Parteien.

Ich brauche Informationen für Wählergruppen.

 

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Die Stadt Naumburg (Saale) steht Ihnen gerne für weitere Informationen im Bezug zu den Wahlen am 09. Juni 2024 zur Verfügung. Kontaktieren Sie hierzu das Wahlbüro unter wahlen@naumburg-stadt.de oder 03445 / 273 146.

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