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Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Neubau der B 180 / B 87 Ortsumgehung (OU) Wethau / Naumburg“

- Öffentliche Bekanntmachung -

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd (LSBB RB Süd) plant den Neubau der B 180 / B 87 Ortsumgehung (OU) Wethau / Naumburg.

Die oberste Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24) hat entschieden, die landesplanerische Abstimmung dieses raumbedeutsamen Vorhabens gemäß § 13 (2) des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) in Form eines Raumordnungsverfahrens zu führen.

Nach § 15 (1) Satz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) sind im Raumordnungsverfahren die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Gegenstand der Prüfung sollen auch ernsthaft in Betracht kommende Standort- oder Trassenalternativen sein. Gleichzeitig beinhaltet das Raumordnungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung i. S. d. § 49 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach dem Planungsstand des Vorhabens.

Entsprechend § 14 (1) LEntwG LSA ist vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens die Öffentlichkeit bei einem Ortstermin in jeder durch die Planung berührten Gemeinde über das Vorhaben zu unterrichten. Dabei sollen der Planungsträger über die raumbedeutsame Planung oder Maßnahme und die möglichen Auswirkungen, die oberste Landesentwicklungsbehörde über den Verfahrensablauf und die im Verfahren zu prüfenden Sachverhalte Auskunft geben.

Die oberste Landesentwicklungsbehörde führt in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) den Ortstermin nach § 14 (1) LEntwG LSA kontaktlos durch.

Hierzu macht das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt in einem verkehrsüblichen elektronischen Format (pdf-Format) über den Austauschdienst „dDataBox“ nachfolgende Unterlagen zugänglich:

  • Präsentation des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
  • Präsentation LSBB RB Süd (Fassung vom 14.12.2022)
  • UVS, Karte Raumwiderstand (14.12.2022, LBU i. A. d. LSBB RB Süd)

Die Unterlagen können dort vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bis einschließlich 28.02.2023 heruntergeladen werden.

Dazu fügen Sie bitte nachfolgenden Link in die Adresszeile Ihres gewünschten Browsers z. B. „Microsoft Edge“, „Firefox“, „Chrome“ etc. ein und laden Sie die Unterlagen herunter

Zur Downloadseite des Ministeriums >>>hier klicken<<<
( https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/asKbys2MgfzrMdNxyWnIdTYV9M24UGFM )

Die Unterlagen stehen zum Download bereit und sind als .zip-Datei zusammengefasst. Über den „Speichern-Dialog“ Ihres gewählten Browsers können Sie diese .zip-Datei im gewünschten Ordner speichern und den Browser wieder schließen.

Der Öffentlichkeit wird daher hiermit die Gelegenheit gegeben, sich unter dem vorstehenden Link über das Vorhaben zu unterrichten und gegenüber der obersten Landesentwicklungsbehörde

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Referat 24

Postfach 36 53
39011 Magdeburg

entweder postalisch oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse: poststelle-mid@sachsen-anhalt.de

Betreff: Ortstermin „Neubau der B 180 / B 87 OU Wethau / Naumburg“ - Referat 24

in der Zeit vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bis einschließlich 28.02.2023 Vorschläge zu machen und Bedenken zu äußern.

Für die Öffentlichkeit ohne Internetzugang besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Naumburg im Pfortenbereich, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) während folgender Zeiten

Montag:
9:00Uht bis 12:00Uhr

Dienstag:
9:00Uhr bis 12:00Uhr und 14:00Uhr bis 18:00Uhr

Mittwoch:
9:00Uhr bis 12:00Uhr

Donnerstag:
9:00Uhr bis 12:00Uhr und 14:00Uhr bis 16:00Uhr

Freitag:
9:00Uhr bis 12:00Uhr

Die im Ministerium für Infrastruktur und Digitales, Referat 24, eingegangenen Vorschläge und Bedenken werden an den Vorhabenträger (die LSBB RB Süd) übermittelt.

Das Gebiet der Stadt Naumburg ist durch den Untersuchungsraum für die Raumverträglichkeit / Umweltverträglichkeit berührt. Weitere berührte Kommunen sind die Verbandsgemeinde Wethautal mit den Gemeinden Schönburg, Mertendorf und Wethau sowie die Stadt Teuchern.

Mit dem Ortstermin nach § 14 (1) LEntwG LSA wird der Forderung nach verstärkter Verfahrenstransparenz und Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens Rechnung getragen. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und die damit verbundene Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme im Raumordnungsverfahren erfolgt gemäß § 14 (2) LEntwG LSA i. V. m § 15 (3) ROG gleichwohl erst nach der Einleitung des Raumordnungsverfahrens.

gez.

Ute Freund
Stellvertretende Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Naumburg (Saale)

 

02.02.2023

© Matthias Mann E-Mail

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Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Neubau der B 180 / B 87 Ortsumgehung (OU) Wethau / Naumburg“

- Öffentliche Bekanntmachung -

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd (LSBB RB Süd) plant den Neubau der B 180 / B 87 Ortsumgehung (OU) Wethau / Naumburg.

Die oberste Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24) hat entschieden, die landesplanerische Abstimmung dieses raumbedeutsamen Vorhabens gemäß § 13 (2) des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) in Form eines Raumordnungsverfahrens zu führen.

Nach § 15 (1) Satz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) sind im Raumordnungsverfahren die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Gegenstand der Prüfung sollen auch ernsthaft in Betracht kommende Standort- oder Trassenalternativen sein. Gleichzeitig beinhaltet das Raumordnungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung i. S. d. § 49 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach dem Planungsstand des Vorhabens.

Entsprechend § 14 (1) LEntwG LSA ist vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens die Öffentlichkeit bei einem Ortstermin in jeder durch die Planung berührten Gemeinde über das Vorhaben zu unterrichten. Dabei sollen der Planungsträger über die raumbedeutsame Planung oder Maßnahme und die möglichen Auswirkungen, die oberste Landesentwicklungsbehörde über den Verfahrensablauf und die im Verfahren zu prüfenden Sachverhalte Auskunft geben.

Die oberste Landesentwicklungsbehörde führt in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) den Ortstermin nach § 14 (1) LEntwG LSA kontaktlos durch.

Hierzu macht das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt in einem verkehrsüblichen elektronischen Format (pdf-Format) über den Austauschdienst „dDataBox“ nachfolgende Unterlagen zugänglich:

  • Präsentation des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
  • Präsentation LSBB RB Süd (Fassung vom 14.12.2022)
  • UVS, Karte Raumwiderstand (14.12.2022, LBU i. A. d. LSBB RB Süd)

Die Unterlagen können dort vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bis einschließlich 28.02.2023 heruntergeladen werden.

Dazu fügen Sie bitte nachfolgenden Link in die Adresszeile Ihres gewünschten Browsers z. B. „Microsoft Edge“, „Firefox“, „Chrome“ etc. ein und laden Sie die Unterlagen herunter

Zur Downloadseite des Ministeriums >>>hier klicken<<<
( https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/asKbys2MgfzrMdNxyWnIdTYV9M24UGFM )

Die Unterlagen stehen zum Download bereit und sind als .zip-Datei zusammengefasst. Über den „Speichern-Dialog“ Ihres gewählten Browsers können Sie diese .zip-Datei im gewünschten Ordner speichern und den Browser wieder schließen.

Der Öffentlichkeit wird daher hiermit die Gelegenheit gegeben, sich unter dem vorstehenden Link über das Vorhaben zu unterrichten und gegenüber der obersten Landesentwicklungsbehörde

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Referat 24

Postfach 36 53
39011 Magdeburg

entweder postalisch oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse: poststelle-mid@sachsen-anhalt.de

Betreff: Ortstermin „Neubau der B 180 / B 87 OU Wethau / Naumburg“ - Referat 24

in der Zeit vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bis einschließlich 28.02.2023 Vorschläge zu machen und Bedenken zu äußern.

Für die Öffentlichkeit ohne Internetzugang besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Naumburg im Pfortenbereich, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) während folgender Zeiten

Montag:
9:00Uht bis 12:00Uhr

Dienstag:
9:00Uhr bis 12:00Uhr und 14:00Uhr bis 18:00Uhr

Mittwoch:
9:00Uhr bis 12:00Uhr

Donnerstag:
9:00Uhr bis 12:00Uhr und 14:00Uhr bis 16:00Uhr

Freitag:
9:00Uhr bis 12:00Uhr

Die im Ministerium für Infrastruktur und Digitales, Referat 24, eingegangenen Vorschläge und Bedenken werden an den Vorhabenträger (die LSBB RB Süd) übermittelt.

Das Gebiet der Stadt Naumburg ist durch den Untersuchungsraum für die Raumverträglichkeit / Umweltverträglichkeit berührt. Weitere berührte Kommunen sind die Verbandsgemeinde Wethautal mit den Gemeinden Schönburg, Mertendorf und Wethau sowie die Stadt Teuchern.

Mit dem Ortstermin nach § 14 (1) LEntwG LSA wird der Forderung nach verstärkter Verfahrenstransparenz und Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens Rechnung getragen. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und die damit verbundene Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme im Raumordnungsverfahren erfolgt gemäß § 14 (2) LEntwG LSA i. V. m § 15 (3) ROG gleichwohl erst nach der Einleitung des Raumordnungsverfahrens.

gez.

Ute Freund
Stellvertretende Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Naumburg (Saale)

 

© Matthias Mann E-Mail

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