HAUSHALTSSATZUNG
der
STADT NAUMBURG
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288) hat der Gemeinderat in der Sitzung am 15.03.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlung enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 60.898.200 €
Gesamtbetrag der Aufwendung auf 60.344.700 €
2. im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 58.074.100 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 56.255.700 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 7.292.000 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 7.508.000 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 4.494.800 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 8.714.600 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 216.000 € festgesetzt.
Umschuldung STARK II – Kredite beim Land mit 30 % Teilentschuldung:
HHJ |
Restsch. nach Zinsbindung |
davon 30 % Entschuldung |
Kreditaufnahme insgesamt |
2017 |
6.112.600 € |
1.833.800 € |
4.278.800 € |
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.925.000 € festgesetzt.
2018 = 1.375.000 €
2019 = 1.275.000 €
2020 = 1.275.000 €
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 14.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuer werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
|
Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
Naumburg |
316 v.H. |
450 v.H. |
380 v.H. |
Bad Kösen |
316 v.H. |
450 v.H. |
380 v.H. |
In den Gebietsänderungsverträgen wurden für die Ortsteile folgende Hebesätze bis zum 31.12.2019 festgeschrieben:
|
Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
Crölpa-Löbschütz |
300 v.H. |
300 v.H. |
300 v.H. |
Janisroda |
350 v.H. |
375 v.H. |
350 v.H. |
Prießnitz |
300 v.H. |
300 v.H. |
300 v.H. |
Ausgefertigt:
Naumburg, den 16.03.2017
gez. Bernward Küper (Siegel)
Oberbürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung wurde durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenland-kreises mit Bescheid vom 21.04.2017 mit Auflagen genehmigt und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 102 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan in der Zeit vom 02. – 10.05.2017 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang Herrenstraße während der Öffnungszeiten: Montag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr; Dienstag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr; Mittwoch 9.00 Uhr – 12.00 Uhr; Donnerstag 9.00 – 18.00 Uhr; Freitag 9.00 – 14.00 Uhr, öffentlich aus.
Naumburg, den 25.04.2017
gez. Bernward Küper (Siegel)
Oberbürgermeister