Amtliche Bekanntmachung
Stadt Naumburg (Saale)
Bebauungsplan Nr. 81/4 „Moritzwiesen 20“
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung, am 13.09.2017 den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81/4 „Moritzwiesen 20“ mit Stand 17.07.2017, bestehend aus Planteil A und Textlichen Festsetzungen Teil B, sowie der Begründung dazu einschließlich Umweltbericht mit Stand 17.07.2017 gebilligt und bestimmt, dass die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen ist. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt sein kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (Beschluss 148/17).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81/4 „Moritzwiesen 20“ mit Stand 17.07.2017 und die Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von
04.10.2017 bis 08.11.2017
zu folgenden Zeiten
Montag: von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: von 09.00 Uhr - 14.00 Uhr
jeden 1. Sonnabend im Monat (04.11.2017): von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Naumburg im Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Herrenstraße), 06618 Naumburg (Saale)
sowie in der Zeit
Montag: von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Naumburg, Fachbereich II, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, im Vorraum von Zimmer 302, 06618 Naumburg (Saale) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung durch jedermann schriftlich oder zur Niederschrift sowie zur Erörterung gegeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 81/4 unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Naumburg (Saale) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 81/4 nicht von Bedeutung ist.
Es liegen weiterhin folgende Unterlagen und umweltrelevanten Stellungnahmen zur Einsichtnahme vor:
- Einzelhandelskonzept der Stadt Naumburg (Saale) vom August 2008
- Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Träger |
Stellungnahme vom |
Inhalt |
Landesverwaltungsamt Halle |
03.07.2017 |
Hinweis auf das Umweltschadensgesetz und den Artenschutz |
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr |
08.06.2017 |
Hinweis auf die Bindungswirkung der Raumordnung |
Burgenlandkreis |
23.06.2017 |
Hinweise zum Umgang bei Kampfmittelfunden Hinweise zum Artenschutz bzgl. Umbau und Abbruch von Gebäuden Hinweise zur Löschwasserbereitstellung |
Landesamt für Geologie und Bergwesen |
26.07.2017 |
Hinweise auf eine Bergbauberechtigung sowie Baugrunduntersuchungen |
SG SAS |
06.06.2017 |
Hinweise zu Versorgungsleitungen |
Abwasserzweckverband |
28.06.2017 |
Hinweise zur Entsorgung des Schmutz- und Regenwassers |
Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege |
22.05.2017 |
Hinweise zu archäologischen Kulturdenkmalen – Hier Flächendenkmal der Naumburger Innenstadt |
Unterhaltungsverband „Mittlere Saale – Weiße Elster“ |
22.05.2017 |
Hinweise zu Gewässern zweiter Ordnung |
Parallel dazu wird der Entwurf des Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 81/4 „Moritzwiesen 20“ mit Stand 17.07.2017 im Internet unter www.naumburg.de->STADT->Bekanntmachungen einsehbar sein.
Naumburg (Saale), den 23.09.2017
gez. Bernward Küper
Oberbürgermeister