Bebauungsplan Nr. 81/4 „Moritzwiesen 20“

Amtliche Bekanntmachung
Stadt Naumburg (Saale)
Bebauungsplan Nr. 81/4 „Moritzwiesen 20“
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung, am 13.09.2017 den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81/4 „Moritzwiesen 20“ mit Stand 17.07.2017, bestehend aus Planteil A und Textlichen Festsetzungen Teil B, sowie der Begründung dazu einschließlich Umweltbericht mit Stand 17.07.2017 gebilligt und bestimmt, dass die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen ist. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt sein kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (Beschluss 148/17).
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81/4 „Moritzwiesen 20“ mit Stand 17.07.2017 und die Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von

04.10.2017 bis 08.11.2017

zu folgenden Zeiten

Montag:                                                           von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag:                                                         von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch:                                                         von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:                                                     von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:                                                            von 09.00 Uhr - 14.00 Uhr
jeden 1. Sonnabend im Monat (04.11.2017):      von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Naumburg im Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Herrenstraße), 06618 Naumburg (Saale)

sowie in der Zeit

Montag:                                   von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag:                                 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr  - 18.00 Uhr
Donnerstag:                             von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Naumburg, Fachbereich II, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, im Vorraum von Zimmer 302, 06618 Naumburg (Saale) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung durch jedermann schriftlich oder zur Niederschrift sowie zur Erörterung gegeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 81/4 unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Naumburg (Saale) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 81/4 nicht von Bedeutung ist.

Es liegen weiterhin folgende Unterlagen und umweltrelevanten Stellungnahmen zur Einsichtnahme vor:

- Einzelhandelskonzept der Stadt Naumburg (Saale) vom August 2008
- Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Träger Stellungnahme vom Inhalt
Landesverwaltungsamt Halle 03.07.2017 Hinweis auf das Umweltschadensgesetz und den Artenschutz
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 08.06.2017 Hinweis auf die Bindungswirkung der Raumordnung
Burgenlandkreis 23.06.2017 Hinweise zum Umgang bei Kampfmittelfunden
Hinweise zum Artenschutz bzgl. Umbau und Abbruch von Gebäuden
Hinweise zur Löschwasserbereitstellung
Landesamt für Geologie und Bergwesen 26.07.2017 Hinweise auf eine  Bergbauberechtigung sowie Baugrunduntersuchungen
SG SAS 06.06.2017 Hinweise zu Versorgungsleitungen
Abwasserzweckverband 28.06.2017 Hinweise zur Entsorgung des Schmutz- und Regenwassers
Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege 22.05.2017 Hinweise zu archäologischen Kulturdenkmalen – Hier Flächendenkmal der Naumburger Innenstadt
Unterhaltungsverband „Mittlere Saale – Weiße Elster“ 22.05.2017 Hinweise zu Gewässern zweiter Ordnung


Parallel dazu wird der Entwurf des Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 81/4 „Moritzwiesen 20“ mit Stand 17.07.2017 im Internet unter www.naumburg.de->STADT->Bekanntmachungen einsehbar sein.

Naumburg (Saale), den 23.09.2017

gez. Bernward Küper
Oberbürgermeister

Datumsbezug: 22.09.2017

© Felix Prescher E-Mail

Zurück