Stadt Naumburg (Saale) Naumburg (Saale), den 28.09.2017
Oberbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt
Ausweisung der NATURA 2000-Gebiete mittels Landesverordnung (N2000-LVO LSA)-
Auslegung des Verordnungsentwurfes
Die Unterschutzstellung der NATURA 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt nach § 32 Abs. 4 BNatSchG i. V. m § 23 Abs. 2 NatSchG LSA und § 15 Abs. 4 NatSchG LSA geschieht mit einem öffentlichen Beteiligungsverfahren. Verfahrensführer ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Obere Naturschutzbehörde).
Der Verordnungsentwurf, einschließlich der Anlagen und der dazugehörigen Karten, liegt vom 04. Oktober 2017 bis einschließlich 04. Dezember 2017 während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Naumburg/Bürgerbüro, Markt 1, in 06618 Naumburg (Saale) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Sprechzeiten:
Montag/Dienstag/Donnerstag: 09.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 – 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 14.00 Uhr
Zur gleichen Zeit liegen die Unterlagen bei der Oberen Naturschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes, Zimmer 95, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Während dieser Zeit kann jedermann bei der Stadtverwaltung Naumburg (Saale) oder der Oberen Naturschutzbehörde Bedenken und Anregungen (Einwendungen) als Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Unter der Internetadresse www.online-beteiligung.de/natura-lsa wird vom 04.Oktober 2017 bis 04. Dezember 2017 ein zusätzlicher Online-Service angeboten. Hierbei können alle Dokumente des Verordnungsentwurfes online eingesehen und Einwendungen ebenfalls digital und somit papierlos abgegeben werden. Das Landesverwaltungsamt empfiehlt diesen Service zu nutzen.
Naumburg (Saale), den 28.09.2017
gez. i. V. Armin Müller
Bernward Küper
Oberbürgermeister