Bekanntmachung der Stadt Naumburg (Saale) gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Wegenutzungsvertrages für Stromversorgung

Bekanntmachung der Stadt Naumburg (Saale) gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen des Wegenutzungsvertrages für Stromversorgung

Die Stadt Naumburg (Saale) gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass die bestehenden Teilgebiets-Stromkonzessionsverträge für die Ortsteile Bad Kösen, Hassenhausen, Crölpa-Löbschütz, Janisroda, Prießnitz und Tultewitz über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie zwischen der Stadt Naumburg (Saale) als Rechtsnachfolger der ehemals selbständigen Ortsteile und der envia Mitteldeutsche Energie AG am 31.12.2019 enden.

Die Stadt Naumburg (Saale) beabsichtigt, für diese Teilgebiete einen neuen Stromkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.

Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrags über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung  mit elektrischer Energie mit der Stadt Naumburg (Saale) interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessensbekundung schriftlich bis spätestens 27.02.2018, 12:00 Uhr bei der Stadt Naumburg (Saale), Markt 1, 06618 Naumburg (Saale), z.H. des Herrn  Oberbürgermeisters, einzureichen. Maßgebend für die Wahrung  der vorstehenden Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt. Verspätet eingegangene Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Die vom bisherigen Netzbetreiber nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung gestellten Netzstrukturdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zum Zweck einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrags verwendet werden. Sie können durch die Interessenten gegen Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung unter der oben genannten Anschrift angefordert werden.

Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse an der ausgeschriebenen Stromkonzession bekunden, wird die Gemeinde zur Strukturierung des Verfahrens nach Ablauf der vorstehenden Frist alle Interessenten, deren Interessenbekundung fristgemäß eingegangen sind, mittels Verfahrensbrief über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens informieren.

 

Naumburg, den 14.11.2017

gez. Bernward Küper

Oberbürgermeister

 

Datumsbezug: 24.11.2017

© Mandy Jannikoy E-Mail

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