Amtliche Bekanntmachung Stadt Naumburg (Saale)
Bebauungsplan Nr. 73 „Wohngebiet Auenblick“
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung 24.01.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 „Wohngebiet Auenblick“ mit Bearbeitungsstand 24.01.2018, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 232/17).
Parallel dazu sollen gemäß § 4 (2) BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 „Wohngebiet Auenblick“ mit Begründung liegt in der Zeit vom
12.02.2018 bis einschließlich 16.03.2018
zu folgenden Zeiten
Montag: von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: von 09.00 Uhr - 14.00 Uhr
jeden 1. Sonnabend im Monat (03.03.2018): von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Naumburg im Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Herrenstraße), 06618 Naumburg (Saale)
sowie in der Zeit
Montag: von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Naumburg, Fachbereich II, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, im Vorraum von Zimmer 302, 06618 Naumburg (Saale) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich während der Auslegung zur Planung zu äußern. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung.
Während der o. g. Frist ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 „Wohngebiet Auenblick“ auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de -> Stadt -> Bekanntmachungen einzusehen.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 „Wohngebiet Auenblick“ (Stand 24.01.2018)
Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 „Wohngebiet Auenblick“
Faunistische und floristische Potenzialanalyse (31.01.2018) .
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Nr.73 „Wohngebiet Auenblick“ unberücksichtigt bleiben können. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können.
Naumburg, den 03.02.2018
Bernward Küper
Oberbürgermeister