Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg (Saale)
Genehmigung und Wirksamwerden der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg (Saale)
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg (Saale), einschließlich Begründung beschlossen. Der Burgenlandkreis hat als höhere Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 29.05.2018 (Az. 6121-002-16-25) die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg (Saale) rechtswirksam.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB kann ab sofort in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale) während der Dienststunden durch Jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gleichzeitig kann die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung im Internet unter www.naumburg.de eingesehen werden.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg (Saale) geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die 2. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg (Saale) und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Naumburg (Saale), den 19.06.2018 Siegel
gez.
Bernward Küper
Oberbürgermeister