Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung 18.07.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Am Holländer“ mit Bearbeitungsstand 29.06.2018, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Vorlage Nr. 77/18).
Parallel dazu sollen gemäß § 4 (2) BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Nr. 19 „Am Holländer“ mit Begründung liegt in der Zeit vom
06.08.2018 bis einschließlich 07.09.2018
zu folgenden Zeiten
Montag: von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: von 09.00 Uhr - 14.00 Uhr
jeden 1. Sonnabend im Monat (01.09.2018): von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Naumburg im Bürgerbüro, Markt 1 (Eingang Herrenstraße), 06618 Naumburg (Saale) sowie in der Zeit
Montag: von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Naumburg, Fachbereich II, Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, im Vorraum von Zimmer 302, 06618 Naumburg (Saale) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich während der Offenlage zur Planung zu äußern bzw. schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung.
Während der o. g. Frist ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Am Holländer“ auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de -> Stadt -> Bekanntmachungen einzusehen.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Am Holländer“ (Stand 29.06.2018)
Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Am Holländer“
Anregungen oder Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden unter: andrea.seidel@naumburg-stadt.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Nr. 19 „Am Holländer“ unberücksichtigt bleiben können. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können.
Naumburg, den 25.07.2018 Siegel
gez.
Bernward Küper
Oberbürgermeister