Amtliche Bekanntmachung
Flächennutzungsplan Naumburg (Saale) – 7. Änderung
(Bereich des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“)
I. Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss
II. Offenlagebeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB
I. Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 13.06.2018 beschlossen, das Verfahren für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“, Bad Kösen, durchzuführen. In der Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2018 wurde der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg (Saale) gefasst. Die Änderung besteht in der Einbeziehung des östlich an den bisherigen Geltungsbereich angrenzenden Landschaftsschutzgebietes zur Aufhebung der Maßnahmenflächen (siehe nebenstehender Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan Naumburg (Saale) mit Kennzeichnung des geltenden Änderungsbereiches).
Der Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
II. Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 05.09.2018 dem Entwurf vom Juli 2018 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden beschlossen.
Entsprechend des vorgenannten Änderungsbeschlusses zum Aufstellungsbeschluss und der zur Offenlage des Entwurfes vom Juli 2018 abgewogenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 12.12.2018 den 2. Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 601 "Wohngebiet am Seekurpark" Bad Kösen in der Fassung vom November 2018, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 1) und FFH – Vorprüfung (Anlage 2) gebilligt.
Es wurde bestimmt, dass der 2. Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen öffentlich für die Dauer von 30 Tagen nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt werden (Beschluss Nr. 136/18).
Gegenstand der Auslegungsunterlagen ist darüber hinaus das Gutachten zur Wohnbauflächenentwicklung der Stadt Naumburg vom Büro Timourou Wohn- und Stadtraumkonzepte.
Parallel dazu sollen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung des 2. Entwurfes berührt werden, über die erneute öffentliche Auslegung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme zum 2. Entwurf aufgefordert werden. Die Nachbargemeinden sollen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt werden.
Umweltbezogene Informationen sind zu den Schutzgütern Mensch (insbesondere Lärmschutz), Tiere (insbesondere Brutvögel und Zauneidechse), biologische Vielfalt (insbesondere Artenschutz, Schutzgebiete), Boden (insbesondere Bodenerosionen), Wasser (insbesondere Niederschlagswasser), Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter (insbesondere Denkmalbereich Kloster/Klosterlandschaft Pforta) verfügbar.
Folgende umweltbezogene Fachgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange liegen vor:
1. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB als Anlage 1 der Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkung zueinander vom November 2018
2. FFH-Vorprüfung als Anlage 2 der Begründung (Schutzgüter Pflanzen und Tiere, insbesondere Kalk-Trockenrasen und Waldflächen) vom November 2018
3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom November 2018 als Anlage 2 der Begründung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 601 „Wohngebiet am Seekurpark“ (Schutzgut Tiere, insbesondere Brutvögel und Zauneidechse)
4. Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 22.06.2018 und 24.09.2018 (Schutzgut Kultur- und Sachgüter, insbesondere Denkmalbereich Kloster/Klosterlandschaft Pforta)
5. Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 10.07.2018 und 01.10.2018 (Schutzgut Boden)
6. Stellungnahme des Burgenlandkreises vom 11.07.2018 (Schutzgüter Pflanzen und Tiere, insbesondere Schutzgebiete; Boden, insbesondere Bodenerosionen; Mensch, insbesondere Lärmschutz)
7. Stellungnahme des Burgenlandkreises vom 10.10.2018 (Schutzgüter Pflanzen und Tiere, insbesondere gesetzlich geschützte Biotope, Schutzgebiete und Artenschutz)
Diese wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der bisherigen Behördenbeteiligung und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag können während der öffentlichen Auslegung zusammen mit dem 2. Planentwurf und der Begründung einschließlich Anlagen 1 und 2 eingesehen werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt in der Zeit vom
21.01.2019 bis 21.02.2019
eine öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 1) und FFH-Vorprüfung (Anlage 2) in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), im Sachgebiet Stadtplanung, im Vorraum von Zimmer 302, Markt 12, während folgender Zeiten:
Mo 09.00 - 12.00 Uhr
Di 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
im Bürgerbüro, Markt 1, Eingang Herrenstraße, während folgender Zeiten:
Mo, Di, Do 09.00 - 18.00 Uhr
Mi 09.00 - 12.00 Uhr
Fr 09.00 - 14.00 Uhr
jeden 1. Sonnabend im Monat (04.02.2019) 09.00 - 12.00 Uhr
und im Bürgerbüro Bad Kösen, Naumburger Straße 13 b, während folgender Zeiten:
Di 10.00 – 13.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht.
Jedermann kann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Naumburg (Saale) während der Auslegung unter den o.g. Anschriften abgeben oder zur Niederschrift vortragen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- 2. Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) Stand: November 2018
- Begründung zum 2. Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) mit Anlage 1 (Umweltbericht) und Anlage 2 (FFH-Vorprüfung), Stand: November 2018
- Umweltrelevante Stellungnahmen (siehe oben)
- Wohnbauflächenentwicklung Naumburg (Saale), Fassung vom 13. März 2017
Während der o. g. Frist wird der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) auch auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de - >Bekanntmachungen< einzusehen sein.
Parallel zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Naumburg, den 11.01.2019 Siegel
gez. Bernward Küper
Oberbürgermeister