Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288) hat der Gemeinderat in der Sitzung am 13.03.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlung enthält, wird
1. |
im Ergebnisplan mit dem |
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a) |
Gesamtbetrag der Erträge auf |
67.347.900 € |
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b) |
Gesamtbetrag der Aufwendung auf |
67.347.900 € |
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2. |
im Finanzplan mit dem |
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a) |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
64.392.100 € |
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b) |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
62.651.300 € |
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c) |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
6.850.400 € |
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d) |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
7.466.600 € |
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e) |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf |
556.200 € |
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f) |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf |
2.083.400 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 556.200 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 2.544.500 € festgesetzt. 2020
2020 |
= |
735.000€ |
2021 |
= |
854.000€ |
2022 |
= |
955.500€ |
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuer werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
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Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
Naumburg |
316 v.H. |
450 v.H. |
380 v.H. |
Bad Kösen |
316 v.H. |
450 v.H. |
380 v.H. |
In den Gebietsänderungsverträgen wurden für die Ortsteile folgende Hebesätze bis 31.12.2019 festgeschrieben:
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Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
Crölpa-Löbschütz |
300 v.H. |
300 v.H. |
300 v.H. |
Janisroda |
350 v.H. |
375 v.H. |
350 v.H. |
Prießnitz |
300 v.H. |
300 v.H. |
300 v.H. |
Ausgefertigt:
Naumburg, den 14.03.2019
Bernward Küper (Siegel)
Oberbürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 06. – 14.05.2019 im Bürgerbüro der Stadt Naumburg (Saale), Markt 1, Eingang Herrenstraße, während der Öffnungszeiten: Montag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, Dienstag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, Freitag 9.00 Uhr – 14.00 Uhr, öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises am 11.04.2019 unter dem Aktenzeichen 151401/M/355/2019 erteilt worden.
Naumburg, den 15.04.2019
Bernward Küper (Siegel)
Oberbürgermeister