Reiserückkehrer, die sich im Ausland aufgehalten haben, müssen sich auch weiterhin in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt des Landratsamtes melden. Diese Maßnahme, die zum 30. April laut 5. Allgemeinverfügung ausgelaufen wäre, wird bis zum Ablauf des 31. Mai 2020 verlängert. Dazu wurde die 7. Allgemeinverfügung erlassen, die umgehend in Kraft tritt.
Die Bestimmungen der 5. Allgemeinverfügung, die mit der 7. Allgemeinverfügung bestätigt werden, erhielten Sie am 7. April 2020 als Pressemitteilung. Der Inhalt dieser Pressemitteilung sowie die 5. Allgemeinverfügung ist im Wortlaut auch auf unserer Homepage abrufbar.
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