Die Satzung der Stadt Naumburg (Saale) über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windenergiepark Prießnitz“ wird nochmals bekannt gemacht. Zur eindeutigen Auffindung der von der Veränderungssperre betroffenen Flurstücke, wird in der Anlage 1 eine Auflistung der betroffenen Flurstücke sowie in Anlage 2 ein Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Windenergiepark Prießnitz“, auf den sich die Veränderungssperre bezieht, beigefügt.
Diese Satzung wird hiermit nochmals bekannt gemacht.
Jedermann kann die Satzung der Stadt Naumburg (Saale) über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windenergiepark Prießnitz“ vom heutigen Tag an in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12 in 06618 Naumburg (Saale) während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 03445/273-201 gebeten.
Zusätzlich kann die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windenergiepark Prießnitz“ im Internet-Portal der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Naumburg (Saale) unter Darlegung des Grundes des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.