Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat gemäß § 59
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17 Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vorn 5 April 2019 (GVBI LSA S. 66). in seiner Sitzung am 11.03.2020 folgende 4. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und seine Ausschüsse vom 05 11.2014 beschlossen:
§1 Änderungen
Die Geschäftsordnung wird in folgenden Punkten geändert:
A) § 2 (6) wird wie folgt geändert:
Die in den Ausschüssen vorberatenen Tagesordnungspunkte werden grundsätzlich auf die B-Liste der Gerneinderatssitzung gesetzt. Das Recht der Fraktionen, einzelne Punkte von der B- auf die A-Liste zu setzen, bleibt davon unberührt.
B) In § 8 wird zwischen Abs. 6 und Abs. 7 ein neuer Absatz wie folgt eingefügt: (7) Die Redezeit ist auf 5 Minuten begrenzt. Es sind maximal zwei weitere Wortmeldung je Redner beim selben Tagesordnungspunkt möglich. die Redezeit bei dieser ist auf eine Minute begrenzt.
Der übrige Absatz des § 8 verschiebt sich um eine Ziffer nach hinten.
C) In § 8 wird Abs. 9 wie folgt eingefügt:
(9) Der Tagesordnungspunkt „Sonstiges ist auf Redebeiträge zu beschränken, die als Anfragen formuliert sind. Sie müssen aktuell sein und Befugnisse des Gemeinderates oder der Stadtverwaltung betreffen.
§ 2 Inkrafttreten
Die 4. Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung des Gemeinderates in Kraft,