Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 08.07.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 301 „Almricher Weg“, Flemmingen, als Satzung nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Vorlage 41/20). Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 301 „Almricher Weg“, Flemmingen mit Begründung kann ab sofort in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12, 06618 Naumburg (Saale) während der Dienststunden nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 03445-273211) durch jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gleichzeitig kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 301 „Almricher Weg“, Flemmingen, mit Begründung im Internet unter www.naumburg.de eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen die Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 301 „Almricher Weg“ tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.