Nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25) mache ich folgendes bekannt:
- Die Wahl des Oberbürgermeisters für die Stadt Naumburg (Saale) findet am 11. April 2021 statt.
- Als Tag für eine eventuell notwendige Stichwahl ist der 25. April 2021 festgelegt worden.
- Die Wahlzeit dauert jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr.
In diesem Zusammenhang weise ich gemäß § 38a Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338, 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. September 2018 (GVBl. LSA S. 314) auf folgendes hin:
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.