Auf Grund des § 130 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2021 (GVBl. LSA 2021, S. 100), wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 13. April 2021 der „Bericht der Stadt Naumburg (Saale) über die Beteiligungen und Unterbeteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts und die Mitgliedschaft in Zweckverbänden für das Berichtsjahr 2019 (Beteiligungsbericht 2019)“ in öffentlicher Sitzung erörtert.
Der Beteiligungsbericht 2019 liegt in der Zeit vom 10. Mai 2021 bis 31. Mai 2021 während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Naumburg, Eingang zum Rathaus (Pforte), öffentlich aus.