Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in der Sitzung am 04.05.2022 folgende Beschlüsse zur Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan „Windenergiepark Prießnitz“ gefasst:
- Aufhebung des Beschlusses vom 08.09.2010 (GR 155/10) zur Aufstellung des Bebauungsplans „Windenergiepark Prießnitz“ für den in Abbildung 1 dargestellten Geltungsbereich
- Aufhebung des Beschlusses vom 08.12.2010 (GR 234/10) für die in Abbildung 2 dargestellte erste Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Windenergiepark Prießnitz“
- Aufhebung des Beschlusses vom 18.07.2012 (GR 136/12) für die in Abbildung 3 dargestellte zweite Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Windenergiepark Prießnitz“
- Aufhebung des Beschlusses vom 13.05.2020 (GR 32/20) über die Konkretisierung der Planungsziele zum Bebauungsplan „Windenergiepark Prießnitz“ für den in Abbildung 4 dargestellten Geltungsbereich
Die aufgehobenen Beschlüsse zum Bebauungsplan „Windenergiepark Prießnitz“ hatten im Wesentlichen die planungsrechtliche Ordnung der erstmaligen Errichtung von Windenergieanlagen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans zum Ziel.
Seit dem ersten Aufstellungsbeschluss sind jedoch bereits sieben Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Naumburg (Saale) im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windenergiepark Prießnitz“ bzw. in dessen unmittelbarem Umfeld entstanden. Die möglichen Standorte im Plangebiet sind damit weitestgehend belegt. Die ehemals formulierten Planungsziele, die sich auf die planungsrechtliche Steuerung einer erstmaligen Errichtung von Windenergieanlagen im Plangebiet bezogen, sind damit obsolet.
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) beschloss daher die Einstellung des Verfahrens bzw. die Aufhebung der o. g. Beschlüsse.
Die Aufhebungsbeschlüsse zum Bebauungsplan „Windenergiepark Prießnitz“ werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Sie sind auch auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de -> Bekanntmachungen einsehbar.
Naumburg (Saale), den 20.05.2022
gez. Ute Freund
stellvertretende Oberbürgermeisterin
Abbildung 1: Geltungsbereich, Aufstellungsbeschluss vom 08.09.2010
Abbildung 2: Erste Erweiterung des Geltungsbereichs, Beschluss vom 08.12.2010
Abbildung 3: Zweite Erweiterung des Geltungsbereichs, Beschluss vom 18.07.2012
Abbildung 4: Geltungsbereich des Bebauungsplans, Beschluss vom 13.05.2020