Die nachstehende Satzung der Stadt Naumburg (Saale) über die Aufhebung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windenergiepark Prießnitz“, welche der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.05.2022 beschlossen hat, wird hiermit bekannt gemacht.
Jedermann kann die Satzung der Stadt Naumburg (Saale) über die Aufhebung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windenergiepark Prießnitz“ im Sachgebiet Stadtplanung, Markt 12 in 06618 Naumburg (Saale) während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Zusätzlich kann die Satzung im Internet-Portal der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de eingesehen werden.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.
Satzung der Stadt Naumburg (Saale) über die Aufhebung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windenergiepark Prießnitz“
Aufgrund des § 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) in Verbindung mit § 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA, S. 288), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 04.05.2022 die folgende Aufhebung der Veränderungssperre beschlossen:
§ 1
Gegenstand der Satzung
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in der Sitzung am 13.05.2020 die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windenergiepark Prießnitz“ beschlossen. Die Veränderungssperre wurde mit ortsüblicher Bekanntmachung am 29.05.2020 und erneuter Bekanntmachung am 10.07.2020 rechtskräftig. Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Windenergiepark Prießnitz“ wird hiermit aufgehoben.
§ 2
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet für das der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seinen Sitzungen am 08.09.2010, 08.12.2010 und am 18.07.2012 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergiepark Prießnitz“ beschlossen hat. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan dargestellt und die betroffenen Flurstücke benannt. Die Anlage 1 ist Bestandteil der Satzung.
§ 3
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt: 05.05.2022
Naumburg, den 20.05.2022
gez. Ute Freund Siegel
stellvertretende Oberbürgermeisterin
Anlage 1 zur Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windenergiepark Prießnitz“
- Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs der Satzung über die über die Aufhebung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windenergiepark Prießnitz“ -
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Prießnitz |
1 |
306 (anteilig), 310 (anteilig), 311, 316/1 (anteilig), 318/3 (anteilig), 322/1 (anteilig), 323/1 (anteilig), 329 (anteilig), 330 (anteilig), 347/2 (anteilig), 348 (anteilig), 349 (anteilig), 888 (anteilig), 889 (anteilig), 890, 891, 892, 893, 894, 895, 896, 897, 898, 899, 900, 901, 902, 903 (anteilig) |
Wettaburg |
6 |
3/1 (anteilig), 3/2 (anteilig), 3/3 (anteilig), 3/4 (anteilig), 3/6 (anteilig), 3/7 (anteilig), 3/8 (anteilig), 3/9 (anteilig), 3/10 (anteilig), 3/11 (anteilig), 3/12 (anteilig), 3/13 (anteilig), 3/15 (anteilig), 3/16 (anteilig), 3/17 (anteilig), 3/18 (anteilig), 3/19 (anteilig), 6 (anteilig), 36 (anteilig), 50 (anteilig), 59/1, 59/2, 59/3, 59/4, 59/5, 59/6, 59/7, 63/1 (anteilig), 78/1, 78/2, 78/3, 78/4, 78/5 (anteilig), 234/58 (anteilig), 236/60, 237/61, 238/62, 247/59, 248/78 (anteilig) |
- Auflistung der betroffenen Flurstücke im räumlichen Geltungsbereich der Satzung über die über die Aufhebung der Veränderungssperre
für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windenergiepark Prießnitz“ -