Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 04.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 "Neuordnung Windpark Prießnitz“ beschlossen (Beschluss Nr. 42/22). Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet besteht aus zwei Teilgebieten mit einer Größe von insgesamt ca. 170 ha.
Teilgebiet 1 liegt südlich der Ortslage Prießnitz, westlich der Ortslage Meyhen sowie südlich bzw. östlich des ansässigen Milcherzeugungsbetriebs (Langesfeld 1, OT Prießnitz) und erstreckt sich entlang der südlichen Stadtgebietsgrenze zur Verbandsgemeinde Wethautal.
Das kleinere Teilgebiet 2 liegt unmittelbar westlich des Milcherzeugungsbetriebs (Langesfeld 1, OT Prießnitz), ebenfalls an der Grenze zur Verbandsgemeinde Wethautal.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 100 ist der Abbildung 1 sowie der Auflistung der von der Planung betroffenen Flurstücke zu entnehmen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es im Wesentlichen, das im bestehenden Windpark geplante Repowering (Austausch von Bestandsanlagen durch modernere, leistungsstärkere Anlagen) städtebaulich verträglich zu ordnen.
Mit dem Ersatz von in der Regel leistungsschwächeren Anlagen durch leistungsstärkere Anlagen ist beabsichtig, eine Bündelung der Anlagenstandorte insgesamt zu erreichen und damit auch einen Beitrag zum „Aufräumen der Landschaft“ zu leisten.
Der Bebauungsplan soll damit u. a. die Abstände der Anlagenstandorte zu den nächstgelegenen Wohnnutzungen, mit dem Ziel der Vermeidung von Konflikten regeln. Zudem soll im Verfahren die Prüfung einer möglichen Höhenentwicklung der Anlagen unter Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort und unter Aspekten des wirtschaftlichen Betriebs der Anlagen sowie der Frage der Substanzialität der Windenergienutzung erfolgen. Ferner ist beabsichtigt, die Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft vorrangig im Stadtgebiet zu verorten und diese planungsrechtlich zu sichern.
Der Bebauungsplan mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Er ist auch auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter: www.naumburg.de -> Bekanntmachungen einsehbar.
Naumburg (Saale), den 20.05.2022
gez. Ute Freund
stellvertretende Oberbürgermeisterin
Abbildung 1 - Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 100