2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Naumburg (Saale)
Präambel
Aufgrund des § 10 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014 S. 288ff.) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372) zuletzt geändert durch das 3.Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vom 7.Juni 2022 (GVBl. LSA, S. 130) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 05.09.2018 beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung wird in folgenden Punkten geändert:
§ 9 Abs. 3 Nr. 6 wird wie folgt geändert:
6. Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und der Beschaffung freiberuflicher Leistungen nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV) bei Bau- und anderen Maßnahmen über 100.000 Euro netto bis 1.000.000 Euro netto im Einzel- fall. Die Wertgrenzen gelten auch bei der Verhandlung und dem Abschluss von Nachträgen in dieser Höhe.
§ 26 Öffentliche Bekanntmachung wird wie folgt geändert:
(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen, Veröffentlichungen für den Brand-,Katastrophen- und Seuchenschutz sowie alle übrigen Bekanntmachungen im Internet unter der Internetadresse www.naumburg.de und der Angabe des Bereitstellungstages. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet unter der Internetadresse www.naumburg.de bewirkt.
(2) Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß § 9 Abs. 3 KVG LSA wird unter Angabe des Ge- genstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der Öffnungszeiten des Bürger- büros der Stadt Naumburg spätestens am Tag vor Beginn der Auslegung im Internet unter www.naumburg.de hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts Anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, in dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besondere Bestimmung enthält.
(3) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen im Mit- teilungsblatt der Stadt Naumburg. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungsta- ges bewirkt, an dem das Mitteilungsblatt den bekanntzumachenden Text enthält. Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Internetadresse www.naumburg.de nach Ab- satz 1 Satz 1 und unter Angabe des Bereitstellungstages in das Internet eingestellt.
(4) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte erfolgt –sofern zeitlich möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung – mindes- tens 3 Kalendertage vor der Sitzung im Internet unter der Internetadresse www.naumburg.de. Die Bekanntmachung ist mit der Bereitstellung im Internet bewirkt.
Gleiches gilt für Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie Ortschaftsräte, die in außergewöhnlichen Notsituationen i.S.d. § 56 a Abs. 1 KVG LSA durchgeführt werden.
(5) Im Mitteilungsblatt der Stadt Naumburg wird unverzüglich auf die Internetbekanntma- chung von
- Einladungen zu Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie der Ort- schaftsräte,
- Satzungen und Verordnungen und
- Bekanntmachungen in Zusammenhang mit Wahlen hingewiesen.
Die Satzungen und Verordnungen können auch jederzeit in der Stadtverwaltung Naumburg, Markt 1, 06618 Naumburg während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig ko- piert werden.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Naumburg, den 16.02.2023
gez. Armin Müller [Dienstsiegel]
Oberbürgermeister
Mit Bescheid vom 14.02.2023 hat die Kommunalaufsichtsbehörde die durch den Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 25.01.2023 mit Beschluss beschlossene „2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Naumburg (Saale)“ gemäß
§ 10 Abs. 2 KVG LSA i. V. m. § 150 Abs. 1 KVG LSA genehmigt.
Naumburg, den 16.02.2023
gez. Armin Müller [Dienstsiegel]
Oberbürgermeister