Innenbereichssatzung "Tannengasse" OT Prießnitz

- Öffentliche Bekanntmachung -

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Stadt Naumburg (Saale) am 05.07.2023 wurde die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung (Einbeziehungssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Die Innenbereichssatzung trägt die Bezeichnung Innenbereichssatzung "Tannengasse", OT Prießnitz (gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB). Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Es erfolgt eine beschleunigte Verfahrensdurchführung nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird entsprechend abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung:

Mit dem Verfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung weiterer baulicher Anlagen in der Tannengasse im Ortsteil Prießnitz der Stadt Naumburg (Saale) geschaffen werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Entwurf der Innenbereichssatzung "Tannengasse" der Stadt Naumburg (Saale), OT Prießnitz, mit Bearbeitungsstand 11.04.2023, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, wurde durch den Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in der öffentlichen Sitzung am 05.07.2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) nach § 3 (2) BauGB bestimmt.

Parallel dazu soll gemäß § 4 (2) BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt werden.

Der Plangeltungsbereich der Innenbereichssatzung "Tannengasse" im Ortsteil Prießnitz ist in der untenstehenden Abbildung dargestellt.

Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der parallel hierzu durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB werden die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom

21.08.2023 bis einschließlich 21.09.2023

auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter

http://www.naumburg.de -> Stadt -> Stadtentwicklung -> Stadtplanung -> Bebauungsplanung

sowie über die Internetseite des Sachsen-Anhalt-Viewers (Landesportal Sachsen-Anhalt) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), im Sachgebiet Stadtplanung im Vorraum Zimmer 302, Markt 12, während folgender Zeiten:

Mo       09.00 - 12.00 Uhr
Di        09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Do       09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr,

und im Bürgerbüro, Markt 1, Eingang Herrenstraße, während folgender Zeiten:

Mo, Mi, Fr                                           09.00 - 12.00 Uhr
Di, Do                                                 09.00 - 18.00 Uhr
jeden 1. Sonnabend im Monat          09.00 – 12.00 Uhr (02.09.2023)

von jedermann eingesehen werden.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen:

-           Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 11.04.2023
-           Begründung zur Innenbereichssatzung "Tannengasse" als Einbeziehungssatzung, Ortsteil                Prießnitz i. d. F. des Entwurfs vom 11.04.2023

Jedermann kann während des o. g. Auslegungszeitraumes Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen per E-Mail senden an:

stadtplanung@naumburg-stadt.de

oder unter den o. g. Anschriften abgeben oder per Post an die Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, FB II, SG Stadtplanung, 06618 Naumburg (Saale) senden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Satzungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Innenbereichssatzung "Tannengasse" als Einbeziehungssatzung im Ortsteil Prießnitz unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Naumburg (Saale) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Naumburg (Saale), 11.08.2023

gez. Armin Müller
Oberbürgermeister                                                         [Siegel]

[(c): Stadt Naumburg Saale)]
Datumsbezug: 11.08.2023

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