Amt für Landwirtschaft, Halle, 26.10.2023
Flurneuordnung und Forsten Süd
Sitz: Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels
Außenstelle Halle
Sitz: Mühlweg 19, 06114 Halle/S.
Landkreis: Burgenlandkreis
Flurbereinigungsverfahren: Bad Kösen (OU)
Verf.-Nr.: 611-47 BLK 005
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Für das durch die obere Flurbereinigungsbehörde (Landesverwaltungsamt Halle) mit Beschluss vom 01.11.2010 angeordnete Flurbereinigungsverfahren Bad Kösen (OU), AZ. 611 B1.12 ergeht folgende
Änderungsanordnung Nr. 2:
Vom Flurbereinigungsverfahren Bad Kösen (OU) werden gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 JahressteuerG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) die in Anlage 1 aufgeführten Flurstücke ausgeschlossen bzw. dem Verfahren hinzugezogen.
Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr die in Anlage 2 aufgeführten Flurstücke und eine Fläche von 1.701,7272 ha.
Die Fläche des geänderten Flurbereinigungsgebietes ist auf der zu dieser Änderungsanordnung gehörigen Gebietskarte als Anlage 3 orange farbig umrandet.
Begründung:
Die obere Flurbereinigungsbehörde (Landesverwaltungsamt Halle) hat mit Beschluss vom 01.11.2010 das Flurbereinigungsverfahren Bad Kösen (OU), Verf.-Nr.: 611-47 BLK 005 nach § 87 FlurbG angeordnet.
Die in der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke sind dem in der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens vom 01.11.2010 und im § 87 (1) FlurbG genannten Zweck bei Hinzuziehung dienlich bzw. bei Ausschluss nicht dienlich. Es handelt sich hauptsächlich um nicht landwirtschaftlich genutzte Flurstücke. Die Änderung dieser Flurstücke dient der sinnvollen Abgrenzung des Verfahrensgebietes gemäß § 7 des Flurbereinigungsgesetzes.
Durch die mit diesem Beschluss angeordnete Änderung des Verfahrensgebietes verringert sich die Fläche des Verfahrensgebietes (§ 7 FlurbG) im Flurbereinigungsverfahren Bad Kösen (OU) um 9,7924 ha. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes nach § 8 Abs.1 FlurbG, da das Verfahrensgebiet durch die Änderung von Flurstücken um 0,6 % verkleinert wird. Eine Mehrbelastung der Eigentümer ist dadurch nicht gegeben.
Die Flurbereinigungsbehörde hat das ihr nach § 8 Abs. 1 FlurbG zustehende Ermessen bei der Änderung des Flurbereinigungsgebietes pflichtgemäß entsprechend den Vorgaben des § 1 Abs.1 VwVfG LSA i.V.m. § 40 VwVfG ausgeübt. Bei der Änderung der Flurstücke wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Änderungsansordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstr. 59, 06667 Weißenfels eingelegt werden.
Im Auftrag
Hartig (DS)
Hinweise:
Die vorläufige Anordnung einschließlich der Anlage 1 (Liste veränderter Flurstücke), Anlage 2 (Liste Verfahrensflurstücke) und Anlage 3 (Gebietskarte) liegt nach der Bekanntmachung ab dem 04.12.2023 für 4 Wochen im Bürgerbüro Naumburg, Markt 1 (Eingang Herrenstraße), 06618 Naumburg, im Bürgerbüro Freyburg, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Bürgerbüro Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza und im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd - Außenstelle Halle, Mühlweg 19, 06114 Halle während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zudem können die Daten auf der Internetseite des ALFF Süd eingesehen werden: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/flurneuordnung/flurbereinigung-burgenlandkreis/fbv-bad-koesen-ou/.
Aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) werden im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrund-verordnung (DS-GVO) verarbeitet. Die datenschutzrechtlichen Hinweise können im Internet unter: http://lsaurl.de/alffsueddsgvo eingesehen werden oder sind beim ALFF Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhältlich.