Bekanntmachung
über die
Nachschätzung (§ 12 BodSchätzG)
In den Fluren 4 und 5 der Gemarkung Flemmingen wird im Jahr 2024 eine Nachschätzung durchgeführt, um wesentliche Änderungen bezüglich der Ertragsbedingungen von Landwirtschaftlichen Flächen zu erfassen.
Hierzu führt der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Merseburg (Amtshilfe) unter Leitung des Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) eine örtliche Besichtigung der Flächen durch.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinden, die Eigentümer und die Nutzer verpflichtet sind,
- Veränderungen anzuzeigen (§ 12 Abs. 3 BodSchätzG)
- und den Beauftragten jederzeit das Betreten der Flächen zu gestatten und die von ihnen als notwendig erachteten Maßnahmen, wie Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht (§ 15 BoSchätzG).
Teile der o.g. Fluren sind im Verfahrensgebiet des Flurbereinigungsverfahrens BLK 005 - "Ortsumgehung Bad Kösen" betroffen.
10.01.2024
gez. Vorsteher des Finanzamtes