Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.05.2022 (Vorlagen-Nr.: 42/22) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich mit Auflistung der betroffenen Flurstücke ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans war es im Wesentlichen, das im bestehenden Windpark geplante Repowering (Austausch von Bestandsanlagen durch modernere leistungsstärkere Anlagen) städtebaulich verträglich zu ordnen.
Im Verfahren wurde bislang ein Vorentwurf ausgearbeitet, welcher in der Zeit vom 06.03.2023 bis einschließlich zum 04.04.2023 im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt wurde. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der neuen bundesgesetzlichen Regelungen, wurde beschlossen das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Neuordnung Windpark Prießnitz“ einzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Naumburg (Saale), den 23.02.2024
gez. Armin Müller
Oberbürgermeister