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Bebauungsplan Nr. 401 „Solarpark Boblas“ 9. Änderung Flächennutzungsplan Naumburg (Saale)

- Amtliche Bekanntmachung -

Bebauungsplan Nr. 401 „Solarpark Boblas“
9. Änderung Flächennutzungsplan Naumburg (Saale)

Offenlagebeschluss

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Dezember 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 401 „Solarpark Boblas“ sowie die Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans Naumburg (Saale) beschlossen (Vorlagen-Nr.: 115/23).

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 Abs. 1 BauGB
i. V. m. §§ 1a/2a BauGB in einem Vollverfahren aufgestellt. Parallel dazu erfolgt die
9. Änderung des Flächennutzungsplans Naumburg (Saale). Ziel der Bauleitplanung besteht in der Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in ein Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) mit Begründung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 401 „Solarpark Boblas“ mit Begründung liegt mit Stand 04.2024 vor.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der parallel hierzu durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt eine öffentliche Auslegung in der Zeit vom

29.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024

auf der Internetseite der Stadt Naumburg (Saale) unter

http://www.naumburg.de -> Stadtverwaltung -> Bekanntmachungen

sowie über die Internetseite des Sachsen-Anhalt-Viewers (Landesportal Sachsen-Anhalt).

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch in der Stadtverwaltung Naumburg (Saale), im Sachgebiet Stadtplanung im Vorraum Zimmer 302, Markt 12, während folgender Zeiten:

Mo       09.00 - 12.00 Uhr

Di        09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Do       09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr,

und im Bürgerbüro, Markt 1, Eingang Herrenstraße, während folgender Zeiten:

Mo, Mi, Fr                                           09.00 - 12.00 Uhr

Di, Do                                                 09.00 - 18.00 Uhr

jeden 1. Sonnabend im Monat          09.00 – 12.00 Uhr (am 04.05.2024)

von jedermann eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.

 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen:

⁃          Planzeichnung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale)
i. d. F. des Vorentwurfs vom April 2024

⁃          Begründung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Naumburg (Saale) i. d. F. des Vorentwurfs vom April 2024

⁃          Planzeichnung Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 401 „Solarpark Boblas“ i. d. F. vom April 2024

⁃          Begründung zum Bebauungsplan Nr. 401 „Solarpark Boblas“ i. d. F. vom April 2024.

 

Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders) übermittelt werden an: stadtplanung@naumburg-stadt.de. 

oder unter den o. g. Anschriften abgegeben oder per Post an die Stadtverwaltung Naumburg (Saale), Markt 1, FB II, SG Stadtplanung, 06618 Naumburg (Saale) gesendet werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Naumburg (Saale) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist. Ergänzend wird in Bezug auf die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Naumburg, den 19.04.2024           
                          

Armin Müller                           Siegel
Oberbürgermeister    

© Linda Ehrlich E-Mail

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